Natürliche Vielfalt:
Autochthone Gehölze
Aus nachfolgenden Punkten ergibt sich die Definition für „autochthone“ Pflanzen:
Pflanzen sind dann „autochthon“, wenn sie aus dem Samen wildwachsender Stammpflanzen vermehrt werden. Diese Stammpflanzen müssen sich nachweislich ohne menschliche Hilfe in der freien Landschaft angesiedelt haben.
Alle auf diese Weise erzeugten Pflanzen gelten in der Folge für die Herkunftsregion und innerhalb des angestammten Verbreitungsgebietes (aus dem die Samen stammen) als „autochthon“.
Wir definieren den Begriff „autochthon“ schärfer als im Leitfaden für autochthone Gehölze vorgegeben. Wir teilen Deutschland in neun statt in sechs vorgegebene Herkunftsregionen und bieten in Süddeutschland fünf Herkunftsgebiete an.
Als Herkunftsnachweis wird ein unabhängiges kontrolliertes Zertifikat über die Herkunft von autochthonen Gehölzen gefordert.
Durch die Beachtung der Herkunftsgebiete und der Richtlinie der Erzeugergemeinschaft Autochthoner Baumschulerzeugnisse ist gewährleistet, dass
- das Saatgut von wildwachsenden bayerischen Saathecken stammt und die Pflanzen genetisch standortangepasst sind
- die Pflanzen auf bayerischen Böden erzeugt werden und dadurch auch in der Wurzelstruktur und in klimatischer Hinsicht standortangepasst sind
- die Erzeugergemeinschaft die Lieferung von Qualitätsware garantiert und durch das Zertifizierungs-Siegel sichergestellt ist, das der Kunde bekommt, was er bestellt hat